Einrichtung eines Kontos

Sobald Bezüge entweder durch Sozialleistungen oder durch Arbeit bezogen werden, ist die Einrichtung eines Kontos erforderlich. Sie kann aber jederzeit auch ohne Bezüge erfolgen, um ein bargeldloses Bezahlen und Banktransfers zu ermöglichen. Die einfachste Form ist hier das Basiskonto. Hierfür ist auch die Beantragung am unkompliziertesten. Benötigt wird hier grundsätzlich

Grundsätzlich ist jede Bank gesetzlich verpflichtet, ein Basiskonto auch für Geflüchtete anbieten. Einige Banken bieten kostenlose Konten für Ukrainer an (z.B. die online Bank DBK), die Sparkasse Erlangen bietet ein sog. Sozialkonto für 1 € monatlich an.

Hier finden Sie nähere Informationen zum dem Thema Konto für Flüchtlinge

und Was ist ein Basiskonto.