Krankenscheine und Krankenversicherung

Krankenscheine nach Vorgabe des Asylbewerberleistungsgesetzes

Für Flüchtlinge gelten einige Besonderheiten, die von der regulären Versorgung innerhalb der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung abweichen. Asylbewerbende haben bei gesundheitlichen Beschwerden Anspruch auf eine medizinische Versorgung, die sich nach den Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes richtet.

Krankenscheine werden vom Sozialamt ausgestellt. Sie sind für akute Beschwerden gedacht und sind kein Nachweis einer Krankenversicherung.

Krankenscheine werden quartalsweise ausgestellt und gelten für den Allgemeinarzt. Dieser stellt dann bei Bedarf Überweisungen an die Fachärzte aus.

Für den Zahnarzt muss ein gesonderter Krankenschein beantragt werden.

Erst nach 18 Monaten haben Asylbewerbende den gleichen Anspruch auf medizinische Versorgung wie Sozialhilfeempfangende, so dass dann faktisch kein Unterschied mehr zu gesetzlich Versicherten besteht. Die Asylbewerbende bekommen dann auch eine elektronische Gesundheitskarte.

Für Nürnberg kann folgende Liste von ukrainisch und/oder russisch sprechenden Ärzten zur Verfügung gestellt werden.

Krankenversicherung bei Geflüchteten aus der Ukraine

Seit dem Zuständigkeitswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung (SGB II) ab dem 01.06.2022 werden Geflüchtete aus der Ukraine wie anerkannte Asylsuchende finanziell unterstützt. Wenn sie Leistungen über das Jobcenter beziehen, ist eine sofortige gesetzliche Krankenversicherung bei allen gesetzlichen Krankenkassen möglich.

Corona-Impfung

Auch wenn es zurzeit in den Hintergrund tritt, ist Corona immer noch ein wichtiges Thema. Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Corona-Impfung im Landkreis Erlangen-Höchstadt auf Deutsch und ukrainisch. Es gibt auch eine Beschreibung der mRNA-Impfstoffe und Novavax auf ukrainisch.

Ausführliche Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine zur aktuellen Corona-Lage und geltenden Corona-Regelungen in Deutschland finden Sie auf der Internetseite „Zusammen gegen Corona“ des Bundesministeriums für Gesundheit: https://www.zusammengegencorona.de/information-for-ukrainian-refugees/wichtige-informationen-fuer-gefluechtete-aus-der-ukraine/