Anmeldungen und Ämter

Anmeldungen und Ämter – in der richtigen Reihenfolge

Im Folgenden wird das Verfahren für den Landkreis Erlangen-Höchststadt beschrieben. Dieses kann für andere Landkreise leicht abweichen.

Grundlage für alle Ämter und Erfassung der Personen aus der Ukraine bildet für den Landkreis Erlangen-Höchstadt die Registrierung mit folgendem online Kontaktformular. Beim Ausfüllen des Kontaktformulars müssen arabische Buchstaben verwendet werden. Kyrillische Buchstaben werden durch unser System in europäische Buchstaben umgewandelt und können nicht gelesen werden (“Buchstabensalat”).

Das Datum der Registrierung dient als Grundlage für die Registrierung bisher für die Bezüge von Sozialamt, ab dem 01.06.2022 für die Bezüge vom Jobcenter (Details zum Übergang siehe unten). Nach der online-Registrierung erhalten die Ukrainischen Personen eine Einladung von der Ausländerbehörde. Für diesen Termin werden ein biometrisches Passfoto und das ID-Dokument benötigt, das in der Online-Registrierung verwendet wurde.

Zweck des Termins ist die Erteilung der sog. Fiktionsbescheinigung. Dieses vorläufige Aufenthaltstitel nach §24 AsylG sagt aus, dass die Person registriert ist und auch arbeiten kann. Nach einigen Wochen soll dann eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr ausgestellt werden. Dazu bekommt man eine gesonderte Einladung von der Ausländerbehörde.

Eine Anmeldung am Wohnsitz Uttenreuth ist nur nur bei einem längerfristigen Aufenthalt nötig. Arbeitgeber und Sozialamt brauchen eine (gemeldete) Adresse. Bei einem kurzfristigen Aufenthalt in einer privaten Unterkunft ist dies nicht notwendig. Für die Anmeldung wird eine Wohnungsgeberbestätigung notwendig. Dieses Formular können Sie hier herunterladen.

Bereits mit einer gültigen Fiktionsbescheinigung können Sozialleistungen beantragt werden. Das Antrags-Formular zum AsylbLG sowie hilfreiche Hinweise zum Ausfüllen finden Sie hier. Der ausgefüllte Antrag ist entweder per Post oder per E-Mail beim zuständigen Sozialamt einzureichen. Für den Landkreis Erlangen-Höchstadt ist dies folgende Adresse:

Landratsamt Erlangen-Höchstadt
– Soziales –
Herr Florian Salzner
Schlossberg 10
91315 Höchstadt
Email: Florian.salzner@erlangen-hoechstadt.de

Folgendes ist zu beachten

  • Für die Kommunikation mit den Ämtern des Landkreises ist eine E-Mail Adresse notwendig, denn die Benachrichtigungen über die Termine kommen per E-Mail.

  • Einige Beamte bestehen auf die Amtssprache Deutsch. Deshalb empfiehlt es sich, einen Übersetzer hinzuzuziehen, falls die Familien selbst kein Deutsch sprechen.

  • Als ID-Dokument werden auch die nationalen ID-Dokumente sowie Geburtsurkunden akzeptiert- sofern diese in lateinischem Alphabet lesbar sind.

Änderungen ab 1. Juni 2022 für Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG oder nach Antrag auf § 24 AufenthG

Die Bundesländerkonferenz hat beschlossen, die Zuständigkeit der Leistungsbezüge für die Ukrainer vom Sozialamt zum Jobcenter zu transferieren. Sie wechseln vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) somit in die Grundsicherung (SGB II).